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Gremien

Unsere Kirchengemeindeverbände

Die vier Kirchengemeinden aus Bad Honnef und der Verbandsgemeinde (VG) Unkel haben sich jeweils zu einem Kirchengemeindeverband (KGV) zusammengeschlossen. Dadurch kann die Katholische Kirche im Pfarrverband rechtskräftig handeln, ohne dass die Gemeinden zu einer Großgemeinde fusionieren müssen.

Der Kirchengemeindeverband dient als zentrales Verwaltungsgremium für die operative Arbeit. Indem die Kirchengemeinden dem Kirchengemeindeverband bestimmte Aufgaben übertragen haben, ergeben sich Synergieeffekte. So sind z.B. alle Angestellten der einzelnen Kirchengemeinden vom Kirchengemeindeverband übernommen worden. Auch die Trägerschaft von Kinder-Tagesstätten, der Betrieb der Pastoralbüros oder die Anschaffung von Sachmitteln, die der Seelsorge im gesamten Pfarrverband zur Verfügung stehen, haben die Gemeinden an den Kirchengemeindeverband übertragen.

Das Entscheidungsorgan des KGV ist die Vertreterversammlung, bestehend aus je zwei Mitgliedern der Kirchenvorstände und dem leitenden Pfarrer. Die Verwaltungsleitung unterstützt die Vertreterversammlung beratend und kann Kontakte zu den VertreterInnen herstellen.

Unsere Kirchenvorstände

Die Kirchenvorstände (KV) sind ein Organ der Kirchengemeinde und ihr rechtlicher Vertreter. Sie kümmern sich um Personal, Liegenschaften und Finanzen. Sie sorgen für die Pflege und Erhaltung der Gebäude. Sie schaffen mit ihren Entscheidungen die materiellen Voraussetzungen für das caritative und pastorale Engagement der Pfarrei und kooperieren darüber hinaus mit den anderen Pfarreien im Seelsorgebereich. In mehreren Sitzungen beraten und entscheiden die Gremien im Laufe ihrer Amtszeit über anstehende Fragen.

Der Pfarrer ist jeweils der Vorsitzende des Gremiums. Alle Mitglieder sind für 4 Jahre gewählt. Unsere Pastoralbüros können Ihnen den Kontakt zu den VertreterInnen aus den jeweiligen Gemeinden herstellen.

Im November 2025 wurden die KV im Erzbistum Köln neu gewählt.

Unsere Pfarrgemeinderäte

Der Pfarrgemeinderat (PGR) unterstützt den Pfarrer bei pastoralen Themen wie Verkündigung, Liturgie, Sakramenten-Spendung und Gottesdienstzeiten. Er initiiert und stärkt die Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden und ist ein bedeutendes Gremium für die Mitverantwortung der Laien in der katholischen Kirche.

Aufgabe des PGR ist es, das lebendige Glaubens- und Gemeindeleben anzuregen und zu koordinieren. Vom PGR berufende Sachausschüsse unterstützen hierbei. Die Mitglieder des PGR, die einer Gemeinde zugehörig sind, werden automatisch auch Mitglieder des Pfarrausschusses (Ortsausschuss), der das kirchliche Leben rund um den eigenen Kirchturm gestaltet. 

Der Leitende Pfarrer ist „geborenes Mitglied“ der PGR. Dazu kommen andere Mitglieder des Pastoralteams.

Alle Mitglieder werden für 4 Jahre in den PGR gewählt. Im November 2025 wurden die PGR im Erzbistum Köln neu gewählt. Unsere Pastoralbüros können Ihnen den Kontakt zu den VertreterInnen aus den jeweiligen Gemeinden herstellen.